Würde man E-Mails aus dem Mailarchiv löschen, könnte das in Bezug auf die DSGVO richtig und erforderlich sein. Allerdings stellt dies dann zwangsläufig einen Verstoß gegen die GoBD dar. Das Archiv wäre durch die Löschung in seiner Gesamtkonsistenz beschädigt.
[Quelle 2018-06-05] https://www.benno-mailarchiv.de/dsgvo-und-e-mail-archivierung-von-pulverdampf-und-nebelkerzen/